Wissenswertes zum Bauträgervertrag
Was ist ein Bauträgervertrag und wozu benötigt man ihn? Dies sowie seine Inhalte, Vorteile und Nachteile haben wir Ihnen in diesem Artikel übersichtlich zusammengestellt. Lesen Sie außerdem, wieso Sie den Bauträgervertrag vor der Unterzeichnung durch uns prüfen lassen sollten.
Ein Bauträgervertrag bietet sich für all diejenigen an, die über das Vermögen verfügen, eine Immobilie zu bauen. Allerdings fehlt es an dem entsprechenden Fachwissen, ein solches Projekt zu organisieren. Im Rahmen eines Bauträgervertrags geht der Bauträger die Verpflichtung ein, das Haus oder die Wohnung zu errichten. Anschließend überträgt er das Grundstückseigentum an den Immobilienkäufer. Die Richtlinien dazu stehen im Paragrafen 650u des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Bauträger ist im Rahmen dieses Vertrags der Verkäufer des Grundstücks sowie Bauherr des Hauses. Der Käufer gilt als Auftraggeber, der die schlüsselfertige Immobilie schließlich erhält. Meist übernimmt der Bauträger den Bau nicht selbst. Er engagiert Subunternehmen, wodurch der Bauträgervertrag als Mischform zwischen Kauf- und Werkvertrag gilt. Als Kaufvertrag regelt er den Verkauf des Grundstücks. Der Werkvertrag wiederum organisiert die Beauftragung des Bauvorhabens.
Vor- und Nachteiles eines Bauträgervertrags
Ein Bauträgervertrag bietet durchaus Vorteile, birgt jedoch auch Risiken. Dafür spricht die Tatsache, dass Sie ein bezugsfertiges Haus erhalten inklusive Grundstück. Das alles geschieht zu einem festen Preis, den Sie vertraglich regeln. Darüber hinaus sparen Sie sich einen großen Aufwand, denn der Bauträger übernimmt die Rolle des Bauherrn. In dieser Aufgabe regelt er sämtliche Schritte vom Kauf des Grundstücks bis hin zu den Formalitäten inklusive der Risiken.
Meist handelt es sich bei den Objekten um Modellhäuser, die allgemein geringere Kosten verursachen. Das allerdings verringert Ihren Gestaltungsspielraum. Sie haben nur wenig Mitspracherecht und sind stark an die Modelle gebunden. Wünschen Sie bestimmte Sonderleistungen, gehen diese mit Extrakosten einher. Darüber hinaus können Sie einen Bauträgervertrag nicht einfach kündigen. Lediglich eine Rückabwicklung organisieren Sie nach einem Rücktritt.
Inhalt des Bauträgervertrags
Ein Bauträgervertrag besteht aus folgenden Teilen:
- Vorbemerkung über Planungsstand
- Vertragsobjekt mit Baubeschreibung
- Kaufpreis und Fälligkeit
- konkretes Fertigstellungsdatum
- Vollmachten
- Haftungen
- Bauwerk als Gemeinschaftseigentum: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Darüber hinaus muss der Bauträgervertrag eine Baugenehmigung enthalten. Das lässt sich darauf zurückführen, dass das Bauland mit dem Bauvorhaben in unmittelbarer Verbindung steht. In der Auflassungsvormerkung sichert der Bauträger zu, dass er dem Käufer das Grundstück inklusive des Objekts überträgt. Die Baubeschreibung dient ihm als Vorgabe. Sie muss folgende Inhalte aufweisen:
- Beschreibung des Bauwerks
- Pläne und Grundrisse
- Angaben zu Energie-, Schallschutz- und Brandschutzstandard
- Baukonstruktion
- Innenausbau
- gebäudetechnische Anlagen
- Qualitätsmerkmale
- Informationen zu Sanitärobjekten, Elektroanlagen, Installation und Informationstechnologie
Halten Sie darüber hinaus Sonderwünsche, Bauzeit und Kaufpreis vertraglich fest. Achten Sie bei Ihrem Bauträgervertrag außerdem auf diese Punkte:
- Haftung bei Mängeln
- Finanzierung und Vollmachten
- Prüfung des Bauträgervertrags
- notarielle Beurkundung