Verkehrsunfall in Italien: Was nun?
Sie hatten einen Verkehrsunfall in Italien? Dann sollten Sie sich für Schadensansprüche umgehend an uns als erfahrene Anwälte für deutsch-italienisches Verkehrsrecht wenden. Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und erklären Ihnen im Folgenden, was es zu beachten gilt.
Geschieht ein Autounfall im Ausland, kann das erst einmal ein großer Schreck sein. Abseits von der Heimat, wo Sie im schlimmsten Fall nicht die Landessprache sprechen. Doch müssen Sie sich keine Sorgen machen. Mit ausreichend Ruhe lässt sich die Angelegenheiten klären. Ein Anwalt, der auf dieses Thema spezialisiert ist, hilft Ihnen dabei.
Haben Sie durch den Unfall Schäden erlitten und wollen nun Schadensersatz einfordern? Auch bei einem Vorfall im Ausland besteht dafür die Möglichkeit. Kommen Sie in diese Situation, sollten Sie bei Personenschäden die Polizei rufen. Handelt es sich um Blechschäden, entscheiden Sie abhängig von den jeweiligen Umständen. Wenn Sie einen Schaden davontragen, können Sie Schadenersatz bei der Versicherung Ihres Unfallgegners einfordern. Andererseits dürfen Sie die Ansprüche bei einem deutschen Stellvertreter der italienischen Haftpflichtversicherer geltend machen. Sie stehen in beiden Fällen in der Pflicht, den Schaden innerhalb von drei Monaten zu melden.
So gehen Sie nach einem Unfall vor
Auch wenn Sie den Unfall in Deutschland abwickeln, gelten die Regelungen des Unfalllandes. Das bedeutet, Sie erhalten Schadensersatz nach italienischem Verkehrs- und Schadensersatzrecht, welches erheblich von dem deutschen abweicht. Abhängig von der Schwere des Schadens empfehlen wir, einen darauf spezialisierten Anwalt unserer Kanzlei zurate zu ziehen. In einigen Fällen kommt es vor, dass Sie einen deutlich höheren Schadensersatz erhalten als in Deutschland. Im Übrigen steht Ihnen teilweise Ersatz für die außergerichtlichen und prozessualen Kosten Ihres Anwalts zu.
Vor allem in Bezug auf Personenschäden unterscheidet sich das italienische Recht vom deutschen, denn es kennt den sogenannten „biologischen Schaden“. Das System bezieht Alter des Verletzten sowie die Schwere der Verletzung ein. Hinzu kommt der „moralische Schaden“. Dabei handelt es sich um etwas Ähnliches wie Schmerzensgeld, das beide Arten einbezieht. Diese Schadenersatzbeträge für Personenschäden liegen erheblich über den Summen, die bei einem Unfall in Deutschland für vergleichbare Fälle zugesprochen werden.
Für diese Sachschäden erhalten Sie Schadensersatz
Damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, sollten Sie den Anspruchsgegner kennen. Darüber hinaus müssen Sie wissen, für welche Sachschäden Sie Ersatz fordern dürfen. Hier gibt es klare Regelungen:
- Reparaturkosten auf Basis einer Reparaturkostenrechnung oder eines Kostenvoranschlags
- Sachverständigengutachten mit Abstimmung der italienischen Versicherung
- Mietwagenkosten nur bei Anmietung aus beruflichen Gründen
- Wertminderung, wenn das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als ein Jahr war
- Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der notwendigen Reparatur bis maximal 50 Euro pro Tag
- Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstatt, in Ausnahmefällen bis zum Heimatland