Sie möchten als privater Käufer eine Eigentumswohnung oder ein Haus in Berlin erwerben, das noch gebaut wird? Wenn Sie auch das Grundstück von dem Bauträger erwerben, der Ihr Haus errichtet, müssen Sie einen Bauträgervertrag abschließen. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Kaufvertrag, doch enthält dieser Aspekte aus dem Werkvertragsrecht. Denn dabei kaufen Sie in Berlin nicht nur ein Grundstück, sondern beauftragen im Sinne des Werkvertragsrechts auch einen Bauherrn mit dem Bau oder der Sanierung des Gebäudes.
Damit Sie eine einwandfreie Immobilie kaufen, stehen wir Ihnen in Berlin bei Ihrem Vorhaben zur Seite. Unsere Anwaltskanzlei verfügt auf dem Gebiet des Werkvertragsrechts und dem Baurecht bereits über langjährige Erfahrung und Branchenkenntnisse. Gern stehen wir auch Ihnen in Berlin mit rechtlichem Rat zur Seite.
Als spezialisierter Anwalt für Werkvertragsrecht vertreten wir Sie in Berlin bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen. Ganz gleich, ob es sich um einen Mangel am Bau, einen Zahlungsverzug des Bauherrn oder Mängel bereits in der Vertragsgestaltung handelt – wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.
In unserer Tätigkeit als Anwalt beraten wir Sie nicht nur in all Ihren Angelegenheiten zum Werkvertragsrecht, sondern unterstützen Bauherren und Wohnungskäufer auch mit Vor-Ort-Terminen in Berlin und Abnahmebegleitungen.
Sie haben das Gefühl, dass beim Bau Ihrer zukünftigen Immobilie nicht alles mit rechten Dingen zugeht? Nehmen Sie gern telefonischen Kontakt unter 30 757 745 0 mit uns auf. Wir beraten Sie persönlich und begleiten Sie im Bedarfsfall durch den gesamten rechtlichen Prozess.
Gleich wie das Kaufvertragsrecht sieht auch das Werkvertragsrecht für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Gewährleistung einen Mangel an der Immobilie oder am Grundstück vor.
Wenn Sie in Berlin einen Vertrag zum Erwerb einer zu errichtenden Immobilie abschließen, können Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden. Nach Werkvertragsrecht kann es jedoch nur zu einem Ausschluss der Gewährleistung kommen, wenn Sie vor Vertragsschluss in Berlin von Ihrem Vertragspartner über die schwerwiegenden Rechtsfolgen belehrt wurden.
Im Werkvertragsrecht stehen wir unseren Mandanten in Berlin beratend und präventiv zur Seite. Daher prüfen wir vor Vertragsschluss sämtliche Verträge, um spätere Konflikte zu vermeiden.
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