Rund um das Baurecht stehen wir Ihnen in Berlin beratend und präventiv zur Seite.
Aufgrund der Komplexität des Baurechts ist es unverzichtbar, einen Anwalt zu mandatieren, wenn im Verlauf des Bauvorhabens in Berlin Probleme auftreten. Auf diese Weise schützen Sie Ihre Interessen und vermeiden schwerwiegende finanzielle Nachteile. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung mit baurechtlichen Auseinandersetzungen. Wir kennen beide Seiten und sind stets bemüht, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Mit der Mandatierung eines Anwalts für Baurecht stellen Sie im Berlin sicher, dass die Kommunikation auf Augenhöhe erfolgt. Oft reicht es bereits aus, sich anwaltlich vertreten zu lassen, damit die gegnerische Partei einlenkt. In vielen Fällen gelingt es uns, durch Darlegung der Beweislage Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ohne Gerichtsverfahren durchzusetzen.
Robert Schumann vertritt seit Jahren als Anwalt für Baurecht Mandanten in Berlin. Nicht nur Bauherren und Käufer, sondern auch Baufirmen benötigen vielfach die Unterstützung eines versierten Rechtsanwalts. Insbesondere wenn es darum geht, nachzuweisen, dass nicht eigene Mitarbeiter, sondern Subunternehmer die Baumängel verursacht haben, ist der juristische Rat eines Anwalts für Baurecht in Berlin erforderlich.
Wir kennen die Feinheiten des komplexen Baurechts und ordnen auch die Interdependenzen mit anderen Rechtsgebieten wie dem Kaufvertrags- und dem Werkvertragsrecht korrekt ein. Dadurch ist es möglich, eine individuelle Lösung zu generieren, die Ihre Interessen adäquat berücksichtigt. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine unverbindliche Beratung mit dem zuverlässigen Rechtsanwalt.
Bei der Einforderung der Rechte muss der Anwalt für Baurecht in Berlin Fristen beachten. Grundsätzlich gehen die Risiken nach erfolgter Abnahme auf den Bauherren über. Es gilt jedoch eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, innerhalb welcher Ansprüche aufgrund von Baumängeln eingefordert werden können.
Wurden Baumängel arglistig verschwiegen, beträgt die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche sogar 30 Jahre. Sie haben ein Recht auf Beseitigung der Mängel – entweder durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Die Mängelrüge sollte durch einen Anwalt für Baurecht erfolgen, der die Baufirma davon in Kenntnis setzt, dass nach Verstreichen der Frist auf deren Kosten ein anderes Bauunternehmen mit der Mängelbeseitigung in Berlin beauftragt wird.
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Meilenstein des Bauvorhabens und sollte unbedingt von einem erfahrenen Anwalt für Baurecht in Berlin begleitet werden. Nach der Bauabnahme kehrt sich das Risiko der Beweislast um – ab diesem Zeitpunkt müssen Sie der Baufirma nachweisen, dass später entdeckte Baumängel auf unzureichende Leistungen zurückzuführen sind.
Nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf, um sich über die Relevanz der Bauabnahme zu informieren und den Rechtsanwalt zu beauftragen, die Immobilie vorab hinsichtlich etwaiger Baumängel zu überprüfen. Wenn der Anwalt Mängel entdeckt, wird er Ihre Ansprüche auf Nachbesserung oder Neuherstellung rechtswirksam schriftlich geltend machen.
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Vertrauen Sie nicht auf vorgefertigte Formularverträge!
In der heutigen Zeit sind die Vorgänge bei Bauprojekten und damit die Anforderungen an Verträge im Baubereich so komplex, dass Standardvorlagen diesen überhaupt nicht mehr gerecht werden. Der Erfolg des Projekts hängt aber maßgeblich von einem reibungslosen Ablauf ab und dieser ist nur gewährleistet, wenn es verbindliche, umfassende Regelungen mit allen potenziellen am Bau beteiligten Parteien gibt. Als spezialisierte Anwälte für privates Baurecht unterstützen wir Sie in der Erarbeitung und Ausgestaltung von individuellen Verträgen, die genau zu Ihrem Bauprojekt passen und alle rechtlichen Fallstricke berücksichtigen. Fertigen Sie mit unserer Hilfe beispielsweise BGB- und VOB-Bauverträge an, gestalten Sie Architektenverträge, Planerverträge, Bauträgerverträge sowie vertragliche Regelungen für sämtliche am Bau oder an der Sanierung beteiligte Parteien.
Sind die Verträge geschlossen, geht es endlich los!
Doch ein Bauprojekt will gut geplant und koordiniert sein, damit es erfolgreich sein kann. Gerade bei einer Vielzahl von Beteiligten kann es schnell zu Verzögerungen, Terminverschiebungen, unvorhergesehenen Mehrkosten, Baubehinderungen und weiteren Störungen kommen. Der Zeitdruck wächst, die finanziellen Polster schwinden. Sind dann die rechtlichen Konsequenzen aus Verzögerungen, zusätzlichen Leistungen, gestörten Bauabläufen und eventuellen Kündigungen nicht klar geregelt, gibt es schnell ein böses Erwachen. Das muss aber nicht sein. Wir sorgen dafür, dass es keine rechtlichen Fehler gibt, die zu hohen Verlusten führen könnten. Mit unserer Hilfe steuern Sie Ihr Bauvorhaben rechtlich souverän und vermeiden unnötige finanzielle Belastungen.
Gern werden wir für Ihre Sanierungs- und Bauvorhaben in Berlin und deutschlandweit tätig! Rufen Sie uns einfach zu den Geschäftszeiten unserer Kanzlei an und lassen Sie sich direkt von unseren spezialisierten Anwälten beraten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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