Die Schiedsgerichtsbarkeit gehört zum Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung. Neben der Mediation, wo die Parteien selbst mithilfe einer dritten Partei eine Lösung finden, gibt es das Verfahren vor einem Schiedsrichter beim Schiedsgericht.
Durch eine Schiedsvereinbarung können sich die Parteien darauf einigen, die staatliche Gerichtsbarkeit auszuschließen und stattdessen einen Schiedsrichter beim Schiedsgericht mit der Entscheidung zu beauftragen. Die Streitbeilegung hat den Vorteil, dass Sie sich den Schiedsrichter und das Verfahren weitestgehend selbst aussuchen können. Das Schiedsgericht führt das Verfahren zudem unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch, sodass die Vertraulichkeit gewährleistet ist.
Rechtsanwalt Robert Schumann ist sowohl beim International Court of Arbitration (ICC) tätig als auch akkreditierter Schiedsrichter bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Nutzen auch Sie die Unterstützung durch einen erfahrenen und unabhängigen Schiedsrichter und schlagen Sie Robert Schumann als solchen für Ihr Schiedsverfahren vor.
Das Schiedsverfahren stellt ein alternatives Streitbeilegungsverfahren zu einem staatlichen Gerichtsverfahren dar. Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen haben die Möglichkeit, Ihre Streitigkeiten an die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zur Durchführung von Schiedsverfahren zu verweisen.
Das Schiedsgerichtsverfahren der DIS ist in der Regel kürzer und flexibler als das staatliche Gerichtsverfahren, da das Schiedsverfahren nur in einer Instanz geführt wird.
Sie sind auf der Suche nach einem Schiedsrichter für ein Verfahren vor dem Schiedsgericht? Dann sind Sie hier richtig. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Schiedsverfahren in unserer Kanzlei in Berlin zur Verfügung. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten.
Das DIS-Schiedsgericht ist ein nicht-staatliches Gericht, das allein aufgrund der Abrede der jeweiligen Streitparteien ein Schiedsverfahren durchführt. Die Schiedsrichter können Sie frei wählen, solange sie unparteiisch und unabhängig sind. Das ICC-Schiedsgericht stellt die richtige Anlaufstelle dar, wenn es sich um internationale Handelsstreitigkeiten handelt.
Sie haben Fragen in Bezug auf die Wahl eines Schiedsrichters oder zum DIS- oder ICC-Schiedsgericht? Wir beraten Sie umfassend und seriös.
Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel haben Unternehmen und andere Parteien die Möglichkeit, sich freiwillig dem privaten Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen. Es kommt also zu einem Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit und stattdessen wird die Entscheidung durch einen Schiedsrichter beim Schiedsgericht durchgeführt.
Das DIS bietet in diesem Zusammenhang Muster-Schiedsklauseln, welche die Parteien in den Vertrag mit aufnehmen können und die das Konfliktmanagement unterstützen.
Durch eine Schiedsvereinbarung können die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag die staatliche Gerichtsbarkeit ausschließen. Stattdessen wird sich darauf geeinigt, die Entscheidung durch einen Schiedsrichter beim Schiedsgericht fällen zu lassen.
Die Schiedsvereinbarung hat den Vorteil, dass unkompliziert und schnell und unter Ausschluss der Öffentlichkeit Streitigkeiten beigelegt werden können. Die Parteien können den Schiedsrichter frei wählen sowie läuft das Verfahren vor dem Schiedsgericht schneller und flexibler ab.
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