Um Ihren Pflichtteil vom Erbe in Berlin durchzusetzen, sollten Sie die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts nutzen, der über eine ausgezeichnete Expertise im Bereich des Erbrechts verfügt. Rechtsanwalt Schumann wird Sie umfassend beraten und Ihre Interessen vertreten.
Pflichtteil vom Erbe – mandatieren Sie jetzt Ihren Anwalt in Berlin:
Das Pflichtteilsrecht schränkt die Möglichkeiten des Erblassers ein, über seinen Nachlass vollkommen frei zu verfügen – Rechtsanwalt Schumann erläutert Ihnen in Berlin verständlich die rechtlichen Zusammenhänge. Wird ein naher Angehöriger im Testament enterbt oder das Erbe extrem eingeschränkt, kann dieser sich auf das Pflichtteilsrecht berufen und seinen Pflichtteil vom Erbe innerhalb von drei Jahren einfordern.
Demensprechend sind Konflikte hinsichtlich des Pflichtteils vom Erbe häufiger Anlass für Rechtsstreits – nutzen Sie rund um Berlin die kompetente Unterstützung unserer renommierten Kanzlei, um Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Anwalt Robert Schumann wird Ihren Pflichtteil berechnen und Ihren Anspruch gegenüber den anderen Erben geltend machen.
Der Pflichtteilsanspruch ist in §§ 2303 ff. BGB geregelt und hat das Ziel, nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Erbe zu sichern – oft müssen Pflichtteilsberechtigte diesen Anspruch jedoch gerichtlich einklagen. Der Pflichtteil muss dabei vom Erben oder der Erbengemeinschaft eingefordert werden, denn der Pflichtteilsberechtigte ist rechtlich nicht mit den Erben gleichgestellt, die wiederum in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten.
Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbes und ist lediglich der Anspruch auf eine Geldzahlung – Sie können somit nicht verlangen, dass man Ihnen Sachgegenstände aus dem Erbe aushändigt.
Der Pflichtteilsanspruch entsteht nur dann, wenn der verstorbene Erblasser den Berechtigten enterbt hatte – entweder im Testament oder im Erbvertrag. Diese Enterbung muss nicht ausdrücklich formuliert werden. Es reicht aus, dass der Erblasser andere Personen als Erben eingesetzt hat. Das ist beispielsweise beim Berliner Testament der Fall, in dem Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen – die dadurch enterbten Kinder oder andere nahe Angehörige haben dennoch einen Anspruch auf eine Auszahlung des Pflichtteils vom Erbe und können diesen einklagen.
Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Deswegen ist es sehr wichtig, dass ein Anwalt den Wert des Nachlasses feststellt, denn dieser bildet die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils vom Erbe.
Der Pflichtteilsanspruch wird gemäß einer Rangfolge berechnet. Zunächst werden Ehepartner und Lebenspartner berücksichtigt. Es folgen die Kinder, wenn diese bereits verstorben oder wegen schwerwiegender Gründe vom Erbe ausgeschlossen sind, folgen die Enkel. Eltern haben nur dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt.
Geschwister oder andere Verwandte erhalten keinen Pflichtteil vom Erbe, sind aber über die gesetzliche Erbfolge erbberechtigt, wenn der Erblasser keine Verwandten erster Ordnung hinterlässt. Vereinbaren Sie jetzt in Berlin einen Termin für eine ausführliche Rechtsberatung – Sie können hier direkt mit uns Kontakt aufnehmen.
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