Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie ein gesetzliches Anrecht auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass und können Ihren Anspruch innerhalb von drei Jahren einfordern.

Hier erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um den Pflichtteilsanspruch zu sichern und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen.

Pflichtteilsanspruch sichern – Checkliste:

  • Schreiben vom Nachlassgericht erhalten
  • Alternativ: vom Erbfall Kenntnis erlangt
  • Pflichtteilsanspruch schriftlich geltend machen
  • Nachlassverzeichnis von den Erben anfordern
  • Wert von Immobilien/Vermögensgegenständen ermitteln lassen
  • Überprüfung der Anrechnung von Schenkungen & Vermögenstransfers
  • Berechnung der Vermögenssumme
  • Pflichtteil als Geldzahlung von den Erben einfordern
  • Bei Weigerung der Erben: Klage vor Gericht

 

Üblicherweise erhalten Pflichtteilsberechtigte ein Schreiben des Nachlassgerichts, das über das Ableben eines nahen Angehörigen informiert. Das Nachlassgericht sorgt jedoch nicht für die Auszahlung der Pflichtteile. Sie müssen sich hierfür direkt an die Erben wenden. Im ersten Schritt sollten Sie Ihren Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils bekräftigen und ein notarielles Nachlassverzeichnis anfordern. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft unterliegt der Auskunftspflicht und muss somit alle Aktiva und Passiva auflisten.

Umfasst der Nachlass Immobilien oder andere Wertgegenstände, können Sie deren Wert auf Kosten des Erben/der Erbengemeinschaft von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln lassen.

Des Weiteren müssen die Erben Auskunft über Schenkungen und Vermögenstransfers innerhalb der letzten zehn Jahre erteilen. Aus diesen Transaktionen resultieren Pflichtteilsergänzungsansprüche, die den Berechtigten nachträglich gemäß der Pflichtteilsquote an den Vermögenstransfers beteiligen.

Auf Basis aller Informationen wird dann der Wert des Nachlasses berechnet und davon der Pflichtteil abgeleitet.

Der Pflichtteilsanspruch ist lediglich ein Anspruch auf Zahlung des entsprechenden Geldbetrags. Sie können nicht verlangen, dass bestimmte Wertgegenstände herausgegeben oder Immobilien überschrieben werden.

Pflichtteil: Warum sollte man einen Anwalt mandatieren?

Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie dafür verantwortlich, Ihren Anspruch bei den Erben einzufordern. Oft ist dies jedoch mit Konflikten verbunden. Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht damit beauftragen, Ihren Pflichtteilsanspruch zu sichern, verleihen Sie damit zum einen Ihrer Forderung Nachdruck. Zum anderen wird der Rechtsanwalt alle Schritte einleiten, um die Höhe des Nachlasses festzustellen. Eine wichtige Aufgabe ist die lückenlose Feststellung von Schenkungen und Vermögenstransfers, aus denen sich Pflichtteilsergänzungsansprüche ableiten.

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, wenn Sie Ihre Ansprüche einfordern wollen. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht übernimmt Robert Schumann die gesamte Korrespondenz mit den Erben. Verweigern die Erben die Auszahlung, wird Ihr Anwalt den Pflichtteil auf dem Wege der Klage vor Gericht einfordern. Das Gericht kann dann die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher anordnen.

Wie lange kann man seinen Pflichtteil einfordern?

Wenn Sie vom Nachlassgericht informiert wurden, dass Ihr Angehöriger verstorben ist, beginnt am 31. Dezember desselben Jahres eine dreijährige Frist. Falls Sie Ihren Pflichtteil nicht innerhalb dieser Frist einfordern, verjährt der Anspruch. Sie sind danach nicht mehr berechtigt, Ihren Pflichtteil von den Erben einzufordern.

Nicht immer werden Erben vom Nachlassgericht informiert. Aus diesem Grund beginnt die Frist erst am Ende des Jahres, in dem Sie vom Ableben Ihres Verwandten und somit vom Erbfall erfahren haben. Nach längstens 30 Jahren ist der Pflichtteilsanspruch verjährt.