Ihr Bauträger hält den Fertigstellungstermin nicht ein? Dann stellt sich die Frage, welche Rechte Ihnen als Käufer in Berlin zukommen. Das Baurecht sieht vor, dass jeder beurkundete Bauträgervertrag einen verbindlichen Fertigstellungstermin enthält.
Der Bauträger hält den Fertigstellungstermin nicht ein – ein Problem, mit dem viele unserer Mandanten in Berlin zu kämpfen haben. Als Gründe werden von Bauträgern oft schlechtes Wetter, verspätete Genehmigungen oder Verzögerungen durch beauftragte Firmen oder Ähnliches genannt. In den meisten Fällen sind diese Gründe jedoch nicht relevant, da der Bauträger ausreichend Puffer in die Bauplanung einbauen muss, um rechtzeitig fertig zu werden.
Auch Ihr Bauträger hält den Fertigstellungstermin nicht ein? Nehmen Sie mit unserer Anwaltskanzlei in Berlin Kontakt auf und wir beraten Sie, welche Rechte Ihnen zustehen.
Wenn es zum Verzug des Fertigstellungstermins durch Ihren Bauträger in Berlin kommt, so sieht das Werkvertragsrecht gleich wie das Kaufvertragsrecht einen Anspruch auf Gewährleistung und Schadensersatz vor.
Ihr Bauträger hält den Fertigstellungstermin nicht ein, obwohl dieser im Vertrag festgelegt ist? Dann empfiehlt es sich, einen Anwalt in Berlin an Ihre Seite holen. Denn nur dieser kann Sie professionell dahingehend beraten, welche Ansprüche Ihnen durch den Verzug des Fertigstellungstermins durch den Bauträger zukommen. Zudem reduzieren Sie damit die Gefahr, Ihre günstige Rechtsposition in Berlin frühzeitig aufzugeben.
Ihr Bauträger hält den Fertigstellungstermin nicht ein? Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Bauverzögerung in Berlin. Voraussetzung für den Schadensersatz ist, dass Sie den Bauträger zuvor in Bezug auf die Bauverzögerung gemahnt haben. Ihr Bauträger hält dennoch den Fertigstellungstermin nicht ein? In diesem Fall können Sie in Berlin zusätzliche Schadenspositionen ersetzt verlangen.
Häufig kommt es im Zuge von Bauträgerverträgen zu Terminüberschreitungen. Auch Ihr Bauträger hält den Feststellungstermin nicht ein? So stehen Ihnen mitunter Ansprüche aus dem Schadensersatz gegen Ihren Bauträger in Berlin zu.
Zum einen kann sich ein Schadensersatz-Anspruch gegen Ihren Bauträger in Berlin aus einem Verzögerungsschaden oder einzelnen Schadensersatzpositionen ergeben. Hierunter fallen beispielsweise entgangene Mietausfälle oder zusätzliche Fahrt- und Umzugskosten.
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