Bauträgervertrag: Anwalt für Baurecht in Berlin

Der Bauträgervertrag birgt von Grund auf Risiken und Gefahren. Erwerben Sie in Berlin eine noch zu errichtende Immobilie, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt an Ihre Seite zu holen. Damit Sie bereits vor Vertragsunterzeichnung mögliche wirtschaftliche Schäden abwehren.
Rechtsanwälte Schumann Aldebert & Kollegen kontaktieren und Vorteile nutzen: 
  • Langjährige Erfahrung unserer Anwälte 
  • Professionelle Rechtsberatung 
  • Vertragserstellung und Überprüfung
  • Gerichtlicher und außergerichtlicher Beistand
  • Begleitung zur Abnahme und bei Vor-Ort-Terminen 
  • Beratung von Käufern, Bauträgern, Maklern & Verkäufern

Der Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau einer Immobilie zum Gegenstand hat. Ihr Bauträger in Berlin ist zudem verpflichtet, Ihnen das Eigentumsrecht oder Erbbaurecht am Baugrundstück zu verschaffen. 

Seit 1.1.2018 stellt der Bauträgervertrag eine eigene Vertragsform, die gesetzlich normiert ist, dar. Da er Elemente aus dem Werkvertrags- und Kaufvertragsrecht aufweist, ist dieser sehr komplex.

Als erfahrene Anwaltskanzlei prüfen wir den gesamten Inhalt Ihres Bauträgervertrags in Berlin auf benachteiligende Formulierungen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Bauträgervertrag prüfen lassen in Berlin

Bauträger geben in der Regel den Bauträgervertrag inhaltlich vor. Es empfiehlt sich daher, den Vertrag vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen. In Berlin stehen wir Ihnen mit diesem Angebot zur Seite. Bei uns können Sie den Bauträgervertrag nicht nur auf unwirksame Bestimmungen oder benachteiligende Klausen prüfen lassen – bei Bedarf begleiten wir Sie auch bei Vor-Ort-Terminen in Berlin. 

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihren Fall!
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie schnell und unkompliziert.

Rücktritt vom Bauträgervertrag in Berlin 

Der Bauträger hält den Fertigstellungstermin nicht ein? Dann kommt dem Käufer das Recht auf einen Rücktritt vom Bauträgervertrag zu. Der Vertrag wird somit rückabgewickelt. Bei einem Erwerb in Berlin ist der Bauträger verpflichtet, die erhaltenen Gelder zu erstatten und gegebenenfalls Schadensersatz an den Käufer zahlen.

Wenn der Bauträger jedoch insolvent ist, ergeben sich Probleme im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Bauträgervertrag. Denn in diesem Fall kann der Bauträger nicht an den Käufer in Berlin zurückzahlen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich Baurecht unterstützen wir Sie selbstverständlich auch in dieser Situation. 

Mit dem Bauträger den Preis verhandeln: Ein erfahrener Anwalt berät Sie in Berlin

Wenn Sie eine eigene Immobilie kaufen möchten, empfiehlt es sich, den Bauträgervertrag gründlich zu prüfen. Von unseren Mandanten in Berlin erhalten wir oft die Frage, ob sie mit dem Bauträger den Preis verhandeln können. 

Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie in Berlin, gibt es grundsätzlich einen größeren Handlungsspielraum. Bei einem Neubauprojekt können Sie mit dem Bauträger meist jedoch eine Preis-Minderung von nicht mehr als 1-3 % verhandeln. Doch zeigt unsere Erfahrung, dass Bauträger in Berlin sich oft kulant zeigen, wenn es sich um andere Punkte im Bauträgervertrag wie die Ausstattung, den Fertigstellungstermin und die Garantie handelt.

Um Sicherheit bei Vertragsverhandlungen zu bekommen, holen Sie sich in Berlin bestenfalls unsere professionelle Unterstützung an Ihre Seite. 

In den folgenden Rechtsgebieten sind wir außerdem für Sie tätig: 

Vertragsrecht | Handelsrecht | Verkehrsrecht | Erbrecht | Immobilienrecht | Arbeitsrecht | Steuerberatung

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