Das Bauträgerrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien eines Bauträgervertrags. Neben werkvertraglichen Aspekten werden im Bauträgerrecht auch mitunter Elemente des Kauf- und Architektenrechts berührt. Daher sind rechtliche Probleme in Hinblick auf das Bauträgerrecht wie die Erstellung und der Vollzug von Bauträgerverträgen sehr komplex.
Zum einen tritt der Käufer von zu bauenden Eigentumswohnungen nach dem Bauträgerrecht in eine zukünftige Eigentümergemeinschaft ein. Insbesondere wenn Gewährleistungsrechte geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen, zieht dies häufig Komplikationen nach sich. Zum anderen gelten für das Bauträgerrecht gesetzliche Besonderheiten. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt beispielsweise, welche Kaufpreisraten vereinbart werden dürfen.
Es empfiehlt sich, bereits vor Vertragsunterzeichnung den Bauträgervertrag durch einen Anwalt für Bauträgerrecht prüfen zu lassen. Durch eine frühzeitig in Anspruch genommenen Rechtsberatung wird das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erheblich reduziert.
Der Bauträgervertrag birgt Risiken und Gefahren. Denn nach dem Baurecht bleibt der Bauträger bis zur Fertigstellung des Bauwerks rechtmäßiger Eigentümer des Grund und Bodens sowie des Bauwerks. Der Käufer muss daher den Kaufpreis zahlen, ohne zu wissen, ob der Vertrag korrekt vollzogen wird. Was jedoch, wenn es zum Verzug kommt und der Bauträger hält den Fertigstellungstermin nicht ein oder es bestehen Mängel?
In diesem Fall empfiehlt es sich, sofort mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Bauträgerrecht Kontakt aufzunehmen. Als Anwalt für Bauträgerrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung und hohe Expertise auf diesem Rechtsgebiet. Dies ermöglicht uns, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten.
In der Regel geben Bauträger den Bauträgervertrag inhaltlich vor, weshalb auch deren vorgegebene Vertragsbestimmungen gelten. Es empfiehlt sich, diese Verträge zu prüfen, da sie häufig unwirksame Bestimmungen enthalten und die Käuferinteressen nur unzureichend berücksichtigen. Auch wenn der Bauträgervertrag von einem Notar beurkundet wurde, sollten Sie diesen von einem Anwalt für Bauträgerrecht prüfen lassen. Denn Hausnotare der Bauträger handeln nicht in seltenen Fällen im Interesse des Bauträgers als im Interesse des Käufers.
Neben dem Bauträgerrecht unterstützen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich auf weiteren Rechtsgebieten in Deutschland und Italien.
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