Bauvertrag: BGB oder VOB?
Ein Bauvertrag mit privaten Bauherren kann grundsätzlich entweder nach BGB oder VOB abgeschlossen werden. Wer sich entscheiden muss – sei es Bauherr oder Handwerker – sollte über die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile beider Vertragsarten Bescheid wissen.
Unabhängig davon, welche Immobilie Sie errichten lassen – allen liegt ein Bauvertrag zugrunde. Er hält die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fest. Bei dem Bauvorhaben muss es sich nicht immer um einen Neubau handeln, sondern alternativ um Renovierungen oder Umbaumaßnahmen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diesen nach BGB oder VOB abzuschließen.
Eine Gesetzesnovelle im Jahr 2018 brachte jedoch einige Veränderungen. Daraus ergeben sich für Bauherren und Handwerker Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten. Grob zusammengefasst gilt, dass bei privaten Bauvorhaben meist das BGB greift. Für größere Projekte, beispielsweise von öffentlichen Auftraggebern, müssen die Vertragspartner das VOB als rechtliche Grundlage nutzen. Doch auch private Bauherren haben die Möglichkeit, auf Letzteres zurückzugreifen. Worin bestehen die Vorteile der einzelnen Regelungen und wo die Nachteile?
Vor- und Nachteile BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Paragrafen 650a (I) den Bauvertrag folgendermaßen: Es ist “ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon”. Allerdings finden Sie keine direkten Vorgaben bezüglich der Form, doch lässt er sich laut BGB als Werkvertrag verstehen. Einige kleinere Arbeiten können Sie mündlich regeln. Für die Gesamtheit der Maßnahmen vereinbaren Sie darin beispielsweise das Datum der Fertigstellung. Enthält das Bauvorhaben drüber hinaus einen Grundstücksverkauf, müssen Sie eine notarielle Beglaubigung vornehmen lassen.
Außerdem formulieren Sie im Bauvertrag nach BGB Regelungen zur Beseitigung von Mängeln oder diverse Gewährleistungen. Hier gelten sogar längere Fristen für die Mängelrechte des Bauherrn als im VOB. Das kann andererseits fatal sein, denn nach der vermeintlichen Beseitigung laufen diese weiter. Bei größeren Schäden helfen sich Bauunternehmer eventuell mit kleineren Eingriffen über die Zeit, ohne den gravierenden Mangel zu beseitigen. Bauherren fehlt die Expertise und sie bemerken das bis zur Verjährung nicht. Dann steht ihnen keine Mängelbehebung mehr zu.
Vor- und Nachteile des VOB
Das VOB regelt hauptsächlich Großprojekte. Diese verfügen über eine größere Tragweite, als es bei privaten Bauvorhaben der Fall ist. Der Bauvertrag muss sich hierbei nach der VOB richten, also der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Für Projekte in öffentlicher Hand ist sie verpflichtend. Private Bauherren können die VOB in den Vertrag miteinbeziehen. Dabei sind der VOB/B und der VOB/C relevant.
Hier gibt es jedoch viele Fallstricke, weshalb Sie sich bestenfalls ausführlich von einem unserer Experten beraten lassen sollten, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Einen Bauvertrag sollten Sie grundsätzlich vorab prüfen lassen, um Fehler zu vermeiden. Folgende Punkte sollte der Vertrag in jedem Fall enthalten:
- vertragsrechtliche Grundlagen des BGB oder der VOB
- Gewährleistungsfristen
- Bauzeit
- Vertragsstrafen
- Zahlungsplan
- Sicherheitseinbehalt
- Gewährleistungsbürgschaft
- Kalkulationen von Zusatzarbeiten